Alttextilsammlung in der Steiermark bleibt unverändert
Derzeit verbreiten sich zahlreiche irreführende Informationen über angebliche Änderungen bei der Alttextilsammlung ab 2025. Besonders durch Berichte in den sozialen Medien entsteht der Eindruck, dass nicht mehr tragbare Kleidung künftig nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfte. Diese Behauptung ist jedoch schlichtweg falsch – zumindest für Österreich. Wir schaffen Klarheit darüber, was wirklich zutrifft.
Das stimmt:
- EU-Abfallrahmenrichtlinie: Ab dem 1. Jänner 2025 sind alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine getrennte Sammlung von Textilien sicherzustellen.
- Unterschiede zwischen Ländern: In vielen EU-Staaten war eine flächendeckende Textilsammlung bislang noch nicht gewährleistet.
- Umsetzung in Österreich: EU-Vorgaben müssen in nationales Recht umgesetzt werden, was Österreich bereits getan hat. Österreich betreibt seit vielen Jahren eine flächendeckende Alttextilsammlung.
- Förderung des Recyclings: Die EU strebt an, künftig noch mehr Textilien einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
- Österreich erfüllt die Vorgaben: Österreich entspricht den EU-Richtlinien – auch über das Jahr 2025 hinaus.
Fazit:
Nicht tragbare Kleidung kann weiterhin im Restmüll entsorgt werden. Saubere, gut erhaltene Kleidung, Heimtextilien sowie paarweise gebündelte Schuhe werden nach wie vor in Altstoffsammelzentren (ASZ) und öffentlichen Alttextilcontainern gesammelt und einer entsprechenden Verwertung zugeführt.